Was die Beratung kostet

Die Preise orientieren sich am Umfang der Urkundenlage. Übersetzungsgebühren Dritter sind nicht enthalten und werden direkt mit den Übersetzerinnen und Übersetzern abgerechnet.

Leistung Umfang Honorar
Begleitete Einbürgerungsberatung Erstgespräch, Unterlagenliste, Übersetzungsplan, Antragsnotiz, zwei E-Mail-Nachfragen ab 420 €
Prüfung von Personenstandsurkunden Einzeltermin ca. 75 Minuten, schriftliche Kurznotiz 160 €
Übersetzungsbegleitung Spezifikation, Qualitätskontrolle eines Rückläufers, Anpassung der Liste 190 €
Zusätzliche Nachfrage außerhalb des Pakets Schriftlich, bis 20 Minuten Bearbeitungszeit 45 €

Wann wir schätzen statt fixieren

Liegen Urkunden aus mehr als zwei Staaten vor, Namensketten über drei Generationen oder unklare Scheidungsanerkennungen, erstellen wir vor Beginn eine Aufwandsschätzung. Sie entscheiden erst danach, ob die Begleitung starten soll.

Anzahlungen betragen in der Regel 30 % bei Buchung der begleiteten Beratung. Der Rest wird nach Übergabe der Unterlagenliste fällig. Eine Zahlungspflicht für behördliche Gebühren entsteht hier nicht.

Nicht enthalten

  • Gebühren der Stadt Mannheim oder des Regierungspräsidiums
  • Kosten beeidigter Übersetzungen
  • Apostillen und Beglaubigungen im Ausland
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