Was die Beratung kostet
Die Preise orientieren sich am Umfang der Urkundenlage. Übersetzungsgebühren Dritter sind nicht enthalten und werden direkt mit den Übersetzerinnen und Übersetzern abgerechnet.
| Leistung | Umfang | Honorar |
|---|---|---|
| Begleitete Einbürgerungsberatung | Erstgespräch, Unterlagenliste, Übersetzungsplan, Antragsnotiz, zwei E-Mail-Nachfragen | ab 420 € |
| Prüfung von Personenstandsurkunden | Einzeltermin ca. 75 Minuten, schriftliche Kurznotiz | 160 € |
| Übersetzungsbegleitung | Spezifikation, Qualitätskontrolle eines Rückläufers, Anpassung der Liste | 190 € |
| Zusätzliche Nachfrage außerhalb des Pakets | Schriftlich, bis 20 Minuten Bearbeitungszeit | 45 € |
Wann wir schätzen statt fixieren
Liegen Urkunden aus mehr als zwei Staaten vor, Namensketten über drei Generationen oder unklare Scheidungsanerkennungen, erstellen wir vor Beginn eine Aufwandsschätzung. Sie entscheiden erst danach, ob die Begleitung starten soll.
Anzahlungen betragen in der Regel 30 % bei Buchung der begleiteten Beratung. Der Rest wird nach Übergabe der Unterlagenliste fällig. Eine Zahlungspflicht für behördliche Gebühren entsteht hier nicht.
Nicht enthalten
- Gebühren der Stadt Mannheim oder des Regierungspräsidiums
- Kosten beeidigter Übersetzungen
- Apostillen und Beglaubigungen im Ausland